Familienrecht

Heutzutage wird jede dritte Ehe geschieden. Im Zentrum des Familienrechts stehen daher die Vorschriften über die Folgen einer Ehescheidung oder Trennung. Darüber hinaus befasst sich das Familienrecht mit verschiedenen höchstpersönlichen Rechts fragen, wie zum Beispiel der Abstammung, der Verwandtschaft, dem Personenstand und dem Unterhalt.

Wir entwerfen Eheverträge zur rechtzeitigen Regelung der aus einer Ehe resultierenden rechtlichen Verpflichtungen.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung vertreten wir Sie in den notwendigen Gerichtsverfahren und kümmern uns um sämtliche Folgesachen wie Sorge- und Umgangsrecht, Wohnungszuweisung, Hausratsverteilung, Versorgungs- und Zugewinnausgleich.

Abgerundet wird unser Tätigkeitsfeld durch die Beschäftigung mit dem Recht der Abstammung, der Verwandtschaft und der Beantwortung sämtlicher Unterhaltsfragen.

Mit Fragen zu Ehe und Scheidung sind Sie bei uns ebenso gut aufgehoben wie mit Fragen zur Lebenspartnerschaft und Aufhebung der Lebenspartnerschaft.