Strafrecht

Ein Kernbereich unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Strafrecht. Zum einen vertreten wir Mandanten in großem Maße in Straftaten aus dem Verkehrsrecht wie zum Beispiel Verkehrsunfallflucht oder Trunkenheit im Straßenverkehr, da dieser Rechtsbereich sich sehr gut mit unserem verkehrsrechtlichen Schwerpunkt ergänzt. Zum anderen gehören aber auch die anderen Straftatbestände zu unserem Tätigkeitsgebiet.

Effektive Verteidigung von Anfang an, am besten durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, ist die wichtigste Grundlage für den erfolgreichen Abschluss eines Strafverfahrens. Vermeiden Sie jegliche Angaben gegenüber der Polizei bevor Sie über einen Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen konnte. Eine gute und mit dem Anwalt abgestimmte Aussage nach Einsicht in die Ermittlungsakte ist Ihr wichtigster Trumpf. Dies gilt auch, wenn man glaubt, nichts zu verbergen zu haben oder eine einschneidende Situation, wie eine Festnahme oder Durchsuchung, durch eine schnelle Aussage entschärfen zu können. Letzteres gelingt nur in seltenen Fällen. Nicht selten dagegen ist eine voreilig getätigte Aussage später nicht mehr zu korrigieren.

Wir bieten eine umfassende Vertretung von der Abgabe aller etwaig gebotenen Stellungnahmen im Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in der Hauptverhandlung und ggf. Berufung oder Revision.

Neben der Vertretung der Beschuldigten erstreckt sich unsere anwaltliche Tätigkeit aber auch auf die Wahrung der Opferrechte. Häufig ist es möglich deren Rechte als Nebenkläger im Strafverfahren zu wahren.