Kanzleiprofil

Die Kanzlei Kleingarn & Geier kann auf einen Erfahrungsschatz von fast 40 Jahren zurückgreifen. Bereits 1977 gründet Rechtsanwalt Helmut Kleingarn sein erstes Rechtsanwaltsbüro in der Wittener Bahnhofstraße. Mit dem Notariat erweitert er Ende der achtziger Jahre den Kanzleibetrieb. Mit Erreichen der Altersgrenze beendete Herr Rechtsanwalt Helmut Kleingarn seine Notartätigkeit, steht der Kanzlei aber weiter mit seinem Wissen zur Verfügung.

Im Jahre 1997 tritt Rechtsanwalt Christian Geier in die Kanzlei ein. Seit dem steht die Kanzlei in Ihrer heutigen Form den Mandanten auf zahlreichen Rechtsgebieten zur Seite. Die Kanzlei ist der Entwicklung der Rechtsanwaltschaft hin zur Spezialisierung gefolgt. So wird insbesondere durch die erlangten Fachanwaltstitel eine kompetente Beratung auf mehreren Fachgebieten geboten. Im September 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Christian Geier zum Notar bestellt.

Helmut Kleingarn Notar a. D. und Fachanwalt für Steuerrecht.

Christian Geier ist Notar und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

So kann insbesondere in den Schwerpunkten der Kanzlei Beratung und Vertretung auf hohem Niveau angeboten werden. Hierzu zählen neben dem allgemeinen Zivilrecht und dem Strafrecht das Verkehrs-, das Bau-, das Miet- und das Arbeitsrecht. Für mehrere Firmen und Freiberufler werden mittels der darauf ausgerichteten Software offene Forderungen beigetrieben.

Sollten Mandate nicht zu dem Arbeitsgebiet der Kanzlei gehören, so existiert ein umfassendes Netzwerk von Spezialisten, so dass wir auch hier optimale Betreuung vermitteln können.

Zu den Mandanten gehören neben Privatleuten, Handwerksbetriebe, Freiberufler, Wohnungsgenossenschaften sowie kleine und mittelständische Unternehmen.